Natürlich wird nicht jeder in die mehr oder weniger glückliche Lage gelangen, neben einem eigenen Garten auch noch ein Denkmal sein Eigen nennen zu dürfen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Besitz von Garten beziehungsweise Landeigentum in großem oder kleinen Stil ist nach wie vor einer sehr begrenzten Zahl von betuchten Personen zuzuordnen.
Der herkömmliche Kleinbürger darf sich eines Gartens oder gar eines Denkmals in aller Regel nicht erfreuen. Nichtsdestotrotz sind die Maßnahmen, welche sich als notwendig zum Erhalt und zum Unterhalt von Gartendenkmälern ergeben, äußerst vielfältig.
Maßnahmenstrukturierung im Gartendenkmalschutz
Es gilt in erster Linie Nutzungen und Funktionen einvernehmlich zu lenken. Es existieren etliche Gartendenkmäler, die intensiv für Sportveranstaltungen beziehungsweise für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Eine Schädigung und Übernutzung muss, wie bei „herkömmlichen“ Denkmälern auch, vermieden werden. Das „Altern in Würde“, der kontrollierte Verfall ist zu akzeptieren.
Bei der Instandhaltung geht es um herkömmliche Pflegearbeiten, fachgerechten, regelmäßigen Schnitt, die Reinhaltung beispielsweise von Gewässern. Bei der Konservierung soll ein noch bestehender Zustand „eingefroren“ werden. Das ist bei lebenden Pflanzen leider nur sehr schlecht möglich. Die Reparatur und Instandsetzung kann beispielsweise einzelne Nachpflanzungen in einer Hecke bedeuten.
Bei der Renovierung geht es um die Wiederherstellung eines vorher da gewesenen Zustandes, des Erscheinungsbildes von Teilen der Gartenanlage oder auch kompletter Gärten aufgrund von Quellenangaben, Pflanzlisten, Bildern, Fotografien, und der Dinge mehr. Hier gibt es Beispiele für Rekonstruktionen die sowohl abschreckend als auch ansprechend sein können. Genannt seien auf der einen Seite die „Hortus Eystettensis“ in Eichstätt,, als Neuschöpfung, auf der anderen Seite die Gartenanlage von Het Loo.
Maßnahmen sind weiter die Anastilosis, was das Zusammensetzen eingestürzter Gartenbauten bedeutet. Die Translozierung ist das Versetzen eines Gartendenkmales an einen anderen Ort. Vor einem Totalverlust der Plan B. Diese Maßnahme betrifft in aller Regel lediglich Bauwerke, also Pavillons oder im Einzelfall auch die Verpflanzung eines großen Baumes.
Umgestaltungswelle
Wird natürlich der Bestand an Historie im Gartenbau nicht einfach zerstört, sondern lediglich umgestaltet oder anderen Zwecken zugeführt, tut sich der Protest der Gartenhistoriker recht schwer. In einer großen Umgestaltungswelle seit dem letzten Jahrhundert, welche wohl immer noch anhält, wurden unzählige Gärten des Barock und der Renaissance vernichtet. Oft waren finanzielle Gründe im Spiel.